Mitgliedschaft im Verein
Auszug aus der Vereinssatzung
§ 5 Mitgliedschaft
- Mitglied im Verein kann auf Antrag jede natürliche und juristische Person werden.
- Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Gesamtvorstand.
- Die Mitgliedschaft erlischt
- durch Austritt.
Die Kündigung muss schriftlich gegenüber dem Gesamtvorstand erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Jahresende. - durch Tod.
Erlischt die Mitgliedschaft durch Tod, kann ein Erbe die Fortsetzung der Mitgliedschaft beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Gesamtvorstand. Wünscht der Erbe keine Fortsetzung der Mitgliedschaft, sind Guthaben des Verstorbenen entsprechend den satzungsgemäßen und gesetzlichen Bestimmungen zu erstatten. - durch Ausschluss.
Der Gesamtvorstand kann ein Mitglied mit sofortiger Wirkung ausschließen, wenn dieses in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Vor dem Beschluss ist das betreffende Mitglied durch den Gesamtvorstand anzuhören. Im Falle des Widerspruchs durch das Mitglied entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied leistet einen jährlichen Mindestbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Der Beitrag wird im 1. Quartal eines jeden Jahres fällig.
Formulare:
Aufnahmeantrag:Zum 1. Januar 2024 werden die Mitgliedsbeiträge erhöht. |
Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO:Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Bitte lesen Sie die Informationspflichten aufmerksam durch und bestätigen Sie das durch Ihre Unterschrift im Aufnahmeantrag |
Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen:Öffentlichkeitsarbeit ist ein berechtigtes Interesse des Vereins. Wir veröffentlichen deshalb Berichte und Fotos von Veranstaltungen in lokalen Medien und im Internet. Bitte bestätigen Sie Ihr Einverständnis durch Ihre Unterschrift auf dieser Einwilligung. |
Beitrags- und Vergütungsordnung: |
SEPA-Lastschriftmandat: |
Mitglieder, die Hilfeleistungen anbieten möchten, lesen bitte das Merkblatt für Helfer aufmerksam durch und füllen den Erhebungsbogen aus
Merkblatt für Helfer |
Erhebungsbogen für Vereinsmitglieder biete Hilfe |
Mitglieder, die Hilfeleistungen in Anspruch nehmen möchten, lesen bitte das Merkblatt für Hilfenehmer aufmerksam durch und füllen den Erhebungsbogen aus
Merkblatt für Hilfenehmer |
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Erhebungsbogen für Vereinsmitglieder suche Hilfe |
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